Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mitgliedsbeitrag und Zahlungsverzug

Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird per Lastschrift spätestens bis zum 3. bzw. 18. eines Monats im Voraus eingezogen. Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann regelmäßig bis zum Ablauf des Vertrages zu zahlen, wenn das Mitglied die Leistungen aus diesem Vertrag nicht in Anspruch nimmt oder nehmen kann. Gerät das Mitglied schuldhaft oder länger als zwei Monate in Zahlungsverzug, so werden die Monatsbeiträge für die gesamte Laufzeit des Vertrages sofort fällig.

Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 5,00 € und für jede, durch das Mitglied verursachte Rücklastschrift bei Bankeinzug, die bei der Bank anfallenden Gebühren erhoben.

Änderungen der Bankverbindung sind dem medi-Fit sofort mitzuteilen, dies gilt auch wenn sich die Art der Mitgliedschaft ändert.

2. Gebühren und Pauschalen

Zu Beginn der Mitgliedschaft wird eine Gebühr von 69,90 € für das Startpaket oder eine Aufnahmegebühr von 29,90 € und nach Ablauf eines Jahres eine jährliche Servicepauschale von 29,90 € fällig.

Bei Vertragsbeginn wird zudem eine Gebühr von 10,00 € für die erstellte Mitgliedskarte erhoben.

Das medi-fit behält sich vor, den monatlichen Mitgliedsbeitrag jährlich um 3% anzupassen. Bei Änderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes ändert sich auch der monatliche Beitrag entsprechend.

3. Ruhezeiten und Krankheit

Sofern kein Zahlungsrückstand besteht, kann die Mitgliedschaft bei Eintreten einer Schwangerschaft ab dem dritten Monat bis zur Entbindung oder einer von uns freiwillig eingeräumten Ruhepause ruhen. Nach Eintritt des Ruhegrundes ist dieser innerhalb von 2 Wochen der Geschäftsleitung des medi-fit schriftlich (Kopie des Mutterpasses) bekannt zu geben. In diesem Fall verlängert sich die ursprüngliche Vertragslaufzeit um die ausgesetzte Zeitspanne.

Krankheit entbindet nicht aus den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Schwerwiegende Erkrankungen, die dem Mitglied die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen unmöglich machen, berechtigen nur dann zur außerordentlichen Kündigung, wenn das Mitglied ein fachärztliches Attest vorlegt und glaubhaft machen kann, dass die vertraglichen Leistungen auf Dauer nicht in Anspruch genommen werden können. Das Mitglied und medi-fit müssen darüber Einigung erzielen.

4. Haftung und Betrieb

medi-fit übernimmt keine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Wertsachen oder Gegenstände.

Wird es dem medi-fit aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), unmöglich Leistung zu erbringen, so besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

Sachbeschädigungen in der Anlage des medi-fit werden auf Kosten dessen behoben, der sie schuldhaft oder fahrlässig bewirkt oder verursacht hat .

medi-Fit behält sich das Recht vor, das Studio 3 Wochen im Jahr zu schließen; dies hat keine Auswirkungen auf die Beitragszahlung.

5. Schlussbestimmungen

Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht in Kraft. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ergeben sich aus der örtlichen Niederlassung des medi-Fit.